Förderung
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für Solarstromanlagen
Der gesetzliche Rahmen
Die photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt: Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, kurz EEG beschlossen hat: Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.
- EEG - Den kompletten Gesetzestext in aktueller Version (zurzeit von 2009) können Sie HIER herunterladen.
- Wenn Sie mehr zum Hintergrund des Gesetzes und zu dessen Auswirkungen erfahren möchten, dann bietet die Webseite http://www.erneuerbare-energien.de viele wissenswerte Daten und Fakten.
20 Jahre garantierter Festpreis
Entscheiden Sie sich für eine Photovoltaikanlage - der Staat belohnt Sie für Ihr Engagement!
Werden Sie zum Kraftwerksbesitzer und produzieren bzw. verkaufen Sie 20 Jahre lang grünen Strom zum staatlich garantierten Festpreis. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 28,74 Cent pro Kilowattstunde.
Für die Investition einer Photovoltaikanlage erhalten Sie kostengünstige Förderkredite von der kfw-Bankengruppe. Die aktuellen Konditionen finden Sie HIER.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Photovoltaikanlagen zu festgeschriebenen Mindestpreisen abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Sie wird für das Jahr der Installation und weitere zwanzig Jahre gezahlt und ist für diesen Zeitraum festgeschrieben. Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.
Für Anlagen auf Gebäudedächern wird bei Einspeisung in das öffentliche Stromnetz eine Vergütung in folgender Höhe gezahlt:
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Photovoltaikanlagen zu festgeschriebenen Mindestpreisen abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Sie wird für das Jahr der Installation und weitere zwanzig Jahre gezahlt und ist für diesen Zeitraum festgeschrieben. Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.
Für Anlagen auf Gebäudedächern wird bei Einspeisung in das öffentliche Stromnetz eine Vergütung in folgender Höhe gezahlt:
| Inbetriebnahme | bis 10 kWp (Ct/kWh) |
ab 10 kWp (Ct/kWh) | ab 1000 kWp (Ct/kWh) |
| Ab 1. April 2012 | 19,50 |
16,50 | 13,50 |
| Ab 1. Mai 2012 | 19,31 | 16,34 | 13,37 |
| Ab 1. Juni 2012 | 19,11 | 16,17 | 13,23 |
| Ab 1. Juli 2012 | 18,92 | 16,01 | 13,10 |
| Ab 1. August 2012 | 18,73 | 15,85 | 12,97 |
| Ab 1. September 2012 | 18,54 | 15,69 | 12,85 |
| Ab 1. Oktober 2012 | 18,36 | 15,53 | 12,71 |
wird zur Zeit nicht gesondert gefördert
